Ambulante Pflege

Pflege bei Ihnen Zuhause.

Unsere Pflege.

Seit 1908 steht der Krankenpflegeverein Schmiden-Oeffingen e.V. für eine qualitativ hochwertige Pflege bei Ihnen zuhause. Wir qualifizieren unsere Fachkräfte laufend über neue Standards weiter und stehen Ihnen bei Fragen zur Verfügung. Zu unseren Leistungen gehören Pflegesachleistungen im Bereich des SGB XI (Pflegekassenleistungen) und Behandlungspflege im SGB V (Krankenkassenleistungen). Zudem führen wir Pflegeberatungsbesuche nach §37.3 SGB XI durch. In unserem Bereich Pflege sind 25 MitarbeiterInnen für Sie im Einsatz.

Unser Pflegeleitbild:

Das Ziel unserer Arbeit ist es, unseren Klientinnen und Klienten zu helfen, trotz ihres Bedarfes an Hilfe ein möglichst selbstständiges und selbstbestimmtes Leben zu führen, das der Würde des Menschen entspricht. Die Dienstleistungen sind darauf auszurichten, die körperlichen, geistigen und seelischen Kräfte unserer Klientinnen und Klienten wiederzugewinnen oder zu erhalten.

Medikament durch Pflegekraft geben
Pflegefachkraft pflegt Frau

Diese Leistungen bieten wir Ihnen an:

PFLEGESACHLEISTUNGEN
(NACH SGB XI)

 

Pflegesachleistungen bezeichnen Hilfestellungen , die im Bereich der Körperpflege, Ernährung und Mobilität anfallen. Die geleistete Hilfe kann aus tatsächlicher Hilfe bestehen, aber auch Anleitung oder Beaufsichtigung beinhalten.

Wir unterstützen Sie z.B. beim Duschen (kleine und große Körperpflege), beim Transfer, An- und Auskleiden, Mobilisation, Hilfe bei Nahrungsaufnahme und vielem mehr.

Mit Blick auf Ihre persönliche Situation beraten wir Sie individuell. Dabei unterstützen wir Sie bei der Beantragung von Leistungen. Sie erhalten von uns einen aktuellen Kostenvoranschlag und rechnen direkt mit den Kassen für Sie ab.

 

Die Pflegeversicherung sieht so genannte Leistungspakete vor. Die Preise dieser Leistungspakete werden in Verhandlungen mit den Kostenträgern festgelegt.

Die aktuelle Preisliste finden Sie HIER

 

BEHANDLUNGSPFLEGE
(NACH SGB V)

 

Ihr Arzt stellt Ihnen aufgrund einer medizinisch notwendigen Behandlung eine Verordnung zur häuslichen Krankenpflege aus. Diese wird von uns bearbeitet und können dann auf diese Anordnung hin folgende Leistungen erbringen:

 

  • Medikamenten richten/Verabreichen von Medikamenten
  • Verabreichen von Injektionen (z.B. Insulin-Spritzen)
  • Blutzuckermessung
  • An-/Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
  • An-/Ablegen von Kompressionsverbänden
  • Wundversorgung
  • uvm.

 

DURCHFÜHRUNG VON PFLEGEBERATUNGSBESUCHEN
(NACH §37.3 SGB XI)

 

Wenn Sie als Pflegebedürftiger Pflegegeld für die häusliche Pflege beziehen und keine Hilfe von einer professionellen Pflegekraft erhalten (z. B. durch einen ambulanten Pflegedienst), sind Sie verpflichtet, regelmäßig eine Beratung durchführen zu lassen. In welchem Intervall die Beratung stattfinden muss, hängt vom erteilten Pflegegrad ab.

 

  • Bei Pflegegrad 2 und Pflegegrad 3: halbjährlich
  • Bei Pflegegrad 4 und Pflegegrad 5: vierteljährlich

 

Personen, die zuhause gepflegt werden und Pflegegrad 1 haben, sind nicht verpflichtet, den Beratungseinsatz nach
§ 37.3 durchführen zu lassen. Sie haben aber das Recht, einmal im Jahr eine Beratung zu erhalten, wenn sie dies wünschen. Fragen Sie bei Ihrer Pflegekasse einfach nach.

 

HAUSNOTRUF

Zusammen mit unserem Kooperationspartner HUPS24 bieten wir Ihnen ein Hausnotrufsystem an, über welches Sie 24h/Tag in Notfallsituationen Hilfe erhalten.

Weitere Informationen zum Thema Hausnotruf erhalten Sie hier.

Team ambulante Pflege

Das Team des Krankenpflegevereins.

Unser Anspruch:

Wir stehen für eine kompetente, fachliche und hochqualifizierte Versorgung in der Pflege und passen das Pflegeangebot individuell auf Ihre Bedürfnisse an.

 

Unsere hervorragende Arbeit wird vom MDK in 2021 wiederholt mit 1,0 bewertet. Darauf sind wir stolz!

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