Ein Blick in die Präambel der Satzung ...

"Der Verein hat die Aufgabe, in seinem Einzugsbereich diakonische Dienste, insbesondere ambulante Pflege ( Kranken- und Altenpflege, Haus- und Familienpflege, hauswirtschaftliche Dienste sowie Nachbarschaftshilfe) anzubieten." (§ 2.1 - Vereinssatzung 14.02.2006)
 
Hier steht Ihnen die Vereinssatzung als Download zur Verfügung - Fassung vom 23. Mai 2006