Individuelle und professionelle medizinische Versorgung
Die häusliche Behandlungspflege nach SGB V sichert pflegebedürftigen Menschen eine individuelle und professionelle medizinische Versorgung direkt im eigenen Zuhause. Durch eine ärztliche Verordnung erhalten Ihre Angehörigen die notwendige medizinische Unterstützung von speziell geschulten Pflegefachkräften.
Ein wesentlicher Vorteil dieser gezielten Pflege ist die Möglichkeit, belastende Krankenhausaufenthalte zu vermeiden oder zu verkürzen. Das fördert nicht nur eine schnellere Genesung in der vertrauten Umgebung, sondern steigert auch Wohlgefühl und Lebensqualität.
Professionelle Entlastung für pflegende Angehörige
Die Entscheidung für die häusliche Behandlungspflege bringt nicht nur für die Pflegebedürftigen wesentliche Vorteile, sondern entlastet auch Sie als pflegende Angehörige.
Durch die professionelle Unterstützung unserer speziell ausgebildeten Pflegekräfte können Sie darauf vertrauen, dass medizinische Pflegeaufgaben sorgfältig und kompetent ausgeführt werden. Dies gibt Ihnen die Sicherheit, dass Ihre Angehörigen auch in Ihrer Abwesenheit bestens betreut sind.
Wer kann die Behandlungspflege in Anspruch nehmen
Die häusliche Behandlungspflege nach SGB V richtet sich an Personen, die spezifische medizinische Pflege benötigen – sei es aufgrund einer akuten Erkrankung, einer Verletzung oder im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt.
Diese Form der Pflege ist nicht ausschließlich für Personen mit einem anerkannten Pflegegrad gedacht, sondern auch für Menschen, die zum Beispiel nach einer Operation oder wegen einer schweren Erkrankung vorübergehend professionelle medizinische Unterstützung benötigen. Eine ärztliche Verordnung ist hierfür eine Voraussetzung. Der zuständige ambulante Pflegedienst übernimmt dann die Behandlungspflege und rechnet direkt mit der gesetzlichen Krankenkasse ab.
Ihre Krankenkasse bietet Ihnen zusätzliche Informationen zur Kostenübernahme, da es je nach Belastungsgrenze oder Dauer der Pflege Sonderregelungen geben kann.
Falls Sie oder Ihr Angehöriger Privatpatient ist, kann es sein, dass die Kosten in Vorleistung erbracht werden müssen, werden aber normalerweise übernommen.
Flexibilität und Sicherheit in der häuslichen Behandlungspflege nach SGB V
Die häusliche Behandlungspflege bietet eine flexible und sichere Unterstützung für Pflegebedürftige direkt in ihrem Zuhause. Durch ärztliche Verordnungen angepasst, ermöglicht sie eine individuelle medizinische Versorgung, die sich nach den persönlichen Bedürfnissen und dem Gesundheitszustand der Pflegebedürftigen richtet.
- Erstverordnung: Ihr Arzt stellt Ihnen in der Regel ein Rezept aus, das eine 14-tägige Behandlungsdauer umfasst. Diese Zeit ermöglicht eine kompetente Durchführung der ärztlich verordneten Leistungen und stellt sicher, dass die individuellen Bedürfnisse des Patienten berücksichtigt werden.
- Folgeverordnungen: Je nach ärztlicher Einschätzung und Gesundheitszustand des Pflegebedürftigen kann die Pflege durch Folgeverordnungen fortgesetzt werden, um eine durchgehende Unterstützung zu bieten. Diese Flexibilität sorgt dafür, dass die Pflege immer dann verfügbar ist, wenn sie benötigt wird.
- Langfristige Betreuung: Sollte sich herausstellen, dass die medizinische Behandlungspflege länger als sechs Monate erforderlich ist, ist es wichtig, sich mit der Pflegeversicherung in Verbindung zu setzen, um die weiteren Schritte und mögliche Leistungen zu klären.
- Krankenhausvermeidungspflege: Die Krankenhausvermeidungspflege ermöglicht Patienten, die eigentlich ins Krankenhaus müssten, zu Hause versorgt zu werden. Diese Pflege umfasst medizinische Maßnahmen, Grundpflege und hauswirtschaftliche Unterstützung durch ambulante Pflegedienste. Ziel ist es, Krankenhausaufenthalte zu verhindern oder zu verkürzen. Voraussetzung ist eine ärztliche Verordnung. Obwohl die Krankenkassen diese Pflegeform finanzieren, wird sie in der Praxis leider selten bewilligt.
Medizinische Behandlungspflege durch examinierte Pflege-Fachkräfte
Die Durchführung der Behandlungspflege ist qualifizierten Pflegekräften vorbehalten. Diese müssen speziell ausgebildet und entsprechend qualifiziert sein, um die verordneten medizinischen Leistungen fachgerecht erbringen zu können.
Wir sind sehr stolz darauf, dass unsere Pflegefachkräfte alle Qualifikationen für diese wichtigen Aufgaben haben und wissen, dass Ihr Angehöriger in guten, pflegerischen Händen ist und bestens versorgt wird.