Gezielte Hilfe angepasst an Ihre Bedürfnisse
Das Zuhause ist mehr als nur ein Ort – es ist ein Gefühl von Vertrautheit, Sicherheit und Selbständigkeit. Hier sammeln wir die schönsten Erinnerungen. Doch mit zunehmendem Alter oder bei gesundheitlichen Einschränkungen kann das Zuhause zu einer Herausforderung werden.
Alltägliche Aufgaben werden schwieriger und vieles ist einfach nicht mehr machbar. Das verunsichert und belastet nicht nur die Betroffenen, sondern auch die Angehörigen. Unsere ambulante Pflege bietet gezielte Unterstützung und passt sich flexibel an die individuellen Bedürfnisse an.
Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass Ihre Lieben sich in ihrem Zuhause weiterhin sicher und geborgen fühlen können.
Haushaltshilfe: Unterstützung im eigenen Zuhause
Bei der Unterstützung im Haushalt geht es um die alltäglichen Dinge im Leben, die vielleicht nur während einer Krankheit, durch eine Behinderung oder doch auf Grund des Alters nicht mehr oder nur teilweise selbstständig bewältigt werden können. Darunter fallen z.B. die Reinigung im Haushalt, Erledigung von Einkäufen oder Begleitungen zum Arzt. Sich dann darauf verlassen zu können, dass Unterstützung zuverlässig kommt, sich Zeit nimmt und im Haushalt nach dem Rechten schaut, ist sehr beruhigend.
Als ambulanter Pflegedienst mit großer hauswirtschaftlicher Abteilung stehen wir Ihnen und Ihren Angehörigen zur Seite. Wir erstellen mit Ihnen gemeinsam einen Versorgunsgplan, zugeschnitten auf die individuellen Bedürfnisse und flexibel angepasst.
Wenn Sie mehr Informationen zur Hilfe im Haushalt oder zur finanziellen Unterstützung durch die Pflegekasse benötigen, sprechen Sie uns gerne an.
Wie wir Sie entlasten und Ihren Angehörigen helfen können:
Entlastung im Alltag: Vom Einkauf über die Wohnungsreinigung bis hin zur Begleitung von Arztbesuchen – wir kümmern uns um die Aufgaben, die im Alltag anfallen, unterstützen und begleiten.
Gemeinsame Momente: Ob beim Kochen des Lieblingsgerichts, bei einem Spaziergang im Park oder einfach nur beim Plaudern – wir sind da, um Ihren Angehörigen zu helfen und Abwechslung in den Alltag zu bringen.
Zuhören und verstehen: Jeder Mensch hat seine Geschichte. Wir nehmen uns Zeit zuzuhören und die individuellen Bedürfnisse Ihrer Lieben zu verstehen, um ihnen mit Empathie und Respekt zur Seite zu stehen.
Sicherheit und Vertrauen: Mit unserem 24/7 Hausnotrufsystem in Kooperation mit HuPS24 und einem Team von ausschließlich fachlich qualifizierten, deutschsprachigen und ständig weitergebildeten Mitarbeitern, können Sie sich sicher sein: Ihre Angehörigen sind bei uns in guten Händen.
Sehr gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Betreuungsangebot, das genau auf die Bedürfnisse und Lebensumstände Ihrer Angehörigen zugeschnitten ist.
Dank der zuverlässigen Betreuung kann ich aufatmen
"Ich bin unglaublich erleichtert und dankbar für die wunderbare Unterstützung, die das Team – und vor allem Marion – meinem Vater bietet. Nach dem Tod meiner Mutter dachten wir zuerst, dass mein Vater in ein Pflegeheim müsste. Doch auf Empfehlung einer Bekannten wandten wir uns an die ambulante Pflege des Krankenpflegeverein Schmiden. Wir bekamen sofort Hilfe. Unsere anfänglichen Sorgen und Unsicherheiten wurden uns bereits im ersten Beratungsgespräch genommen. Dank der zuverlässigen Betreuung kann ich aufatmen, denn ich weiß, mein Vater kann zu Hause bleiben und ist dabei in guten und liebevollen Händen."
Anna und Otto (82 Jahre)
Unsere Philosophie: Ganzheitliche Pflege
Die Schwestern der Diakonie in Schwäbisch Hall haben bereits vor 100 Jahren den Grundstein für unsere Arbeit gelegt. Seitdem ist es unsere Philosophie, die Würde und die Bedürfnisse jedes Menschen in den Mittelpunkt zu stellen. Unsere ambulante Pflege zeichnet sich durch Empathie und das Ziel aus, pflegebedürftigen Menschen ein Leben in Würde, Selbstständigkeit und in ihrem vertrauten Zuhause zu ermöglichen – und das so lange wie möglich.
Persönliche Gespräche mit Klienten und Angehörigen sowie eine umfassende Analyse der Lebensumstände sind zentrale Bestandteile unseres Pflegekonzeptes, das auf der strukturierten Informationssammlung (SIS) basiert. Wir betrachten den Menschen ganzheitlich – Körper, Geist und Seele wirken zusammen, einschließlich seiner spirituellen Überzeugungen. So können wir unsere Unterstützung individuell abstimmen und genau die Pflege bieten, die wirklich gebraucht wird.
Betreuungs- und Entlastungsbetrag für die Haushaltshilfe nutzen
Die Betreuung eines pflegebedürftigen Elternteils oder eines Angehörigen ist, wenn Sie noch mitten im Berufsleben stehen, oft kaum zu schaffen. Es ist deshalb hilfreich, sich Unterstützung durch eine qualifizierte Haushaltshilfe zu holen. Was viele nicht wissen ist, dass pflegebedürftigen Menschen ab einem anerkannten Pflegegrad ein Betreuungs- und Entlastungsbetrag in Höhe von 125 € monatlich zusteht. Dieses Budget kann dann u.a. für die hauswirtschaftliche Unterstützung eingesetzt werde. Informieren Sie sich deshalb bitte bei Ihrer Pflegekasse, da der Anspruch nur besteht, wenn diese Dienstleistung durch einen entsprechend dafür vorgesehenen Anbieter erfolgt.
Häufig gestellt Fragen
zu Hilfe im Haushalt
Wenn Ihre Frage nicht dabei ist - schreiben Sie uns einfach eine E-Mail an fragen@krankenpflegeschmiden.de
Für den Entlastungsbetrag muss kein gesonderter Antrag gestellt werden. Jeder hat einen Anspruch auf die Entlastungsleistungen, sobald die Pflegebedürftigkeit festgestellt wurde und die Pflege zuhause stattfindet.
Gemeint sind damit Betreuungs- und Entlastungsleistungen – wie Putz- und Haushaltshilfe, Alltagsbegleitungen (beispielsweise für Einkäufe) oder Betreuungsgruppen zur Förderung der geistigen oder körperlichen Aktivität. Im Pflegegrad 1 kann dieser Entlastungsbetrag auch für Leistungen der Körperpflege genutzt werden.
Sollten Sie die Entlastungsleistungen in einem Monat nicht ausgeschöpft haben, wird der nicht genutzte Betrag automatisch in den nächsten Monat übertragen. Am Jahresende können Sie überschüssige Beträge ins kommende Jahr übertragen. Zum 30.06. des nächsten Jahres verfällt bei Nicht-Nutzung das Budget aus dem Vorjahr. Es ist also wichtig, dass schon im Pflegegrad 1 der Entlastungsbetrag eingeplant wird!
Der Entlastungsbetrag ist ein Anspruch auf Kostenerstattung. Das heißt, Sie können sich die Kosten für zulässige Leistungen erstatten lassen, die Sie beansprucht haben. Im Voraus auszahlen lassen können Sie den Entlastungsbetrag nicht.