Pflegesachleistung: Verbesserung der Lebensqualität durch fachgerechte Pflege

Fröhlich schauender junger Mann im Rollstuhl sitzen, hinter im Pflegefachkraft

Unterstützung für Menschen in jedem Lebensalter

Pflegesachleistungen nach §36 SGB XI sind eine wertvolle Unterstützung für Menschen jeden Alters, die wegen Krankheit, Behinderung oder altersbedingter Einschränkungen Hilfe im Alltag benötigen. Diese Leistungen sind ein zentraler Bestandteil der Pflegeversicherung und sollen die Lebensqualität jedes Einzelnen verbessern - unabhängig vom Lebensalter.

Als Ihr Pflegedienst können wir ganz individuell auf die Bedürfnisse Ihrer Angehörigen eingehen und im vertrauten eigenen Zuhause professionelle Pflege bieten.

Closeup auf Hände, die sich halten - Pflegefachkraft in blauem Kaftan und Seniorin

Grundpflege: Individuelle Hilfe im Alltag

Im Mittelpunkt unserer Arbeit steht die individuelle Betreuung Ihres Angehörigen. Es ist uns wichtig, dass die Selbstständigkeit der von uns betreuten Person erhalten bleibt und sie sich wohl fühlt. Um dies zu gewährleisten, legen wir großen Wert auf eine enge Zusammenarbeit mit Ihnen und Ihrem Angehörigen. So können wir die Pflege professionell und zugleich einfühlsam gestalten und die persönliche Situation berücksichtigen.

Ein wesentlicher Bestandteil unserer Pflege ist die Grundpflege. Sie umfasst Bereiche wie Körperpflege, Ernährung und Mobilität, die maßgeblich dazu beitragen, den Alltag des Pflegebedürftigen angenehm und fürsorglich zu gestalten.

Unsere Pflegesachleistungen:

Körperpflege: Unterstützung bei der täglichen Hygiene, einschließlich Duschen, Baden, Zähneputzen, Kämmen und Rasieren.

Ernährung: Hilfe bei der Nahrungsaufnahme, einschließlich Vorbereitung der Mahlzeiten, Unterstützung beim Essen und Trinken sowie bei Bedarf die Verabreichung von Sondennahrung.

Mobilität: Unterstützung beim Aufstehen und Zu-Bett-Gehen, An- und Auskleiden, Gehen, Stehen, Treppensteigen sowie beim Wechseln und Bewahren der Körperposition.
Hilfe bei der Ausscheidung: Unterstützung bei der Toilettennutzung, Inkontinenzversorgung und bei Bedarf Hilfe bei der Benutzung von Hilfsmitteln wie Kathetern oder Stomabeuteln.

 

Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Die genauen Leistungen stimmen wir in enger Absprache mit Ihnen und Ihren Angehörigen individuell auf die Bedürfnisse des Pflegebedürftigen ab. Gemeinsam finden wir den besten Weg, die Pflege optimal zu gestalten.

Wir sind für Sie da:

Wenn Sie Fragen haben oder Unterstützung bei der Antragstellung benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Gemeinsam sorgen wir dafür, dass das Verfahren so reibungslos wie möglich abläuft und Ihre Angehörigen die Pflege erhalten, die sie benötigen.

Der Entlastungsbetrag als zusätzliche Unterstützung zu den Pflegesachleistungen

Neben den direkten Pflegekosten haben Sie die Möglichkeit, zusätzlich einen Entlastungsbeitrag zu erhalten. Dieser Beitrag, der nach §45 SGB XI bereitgestellt wird, bietet Ihnen finanzielle Unterstützung von 125 € pro Monat ab Pflegegrad 1. Mit diesem Entlastungsbetrag können Sie bestimmte Aufgaben des Alltags an eine professionelle Pflege übergeben und sich dadurch etwas Freiraum verschaffen.

Lupe mit illustrativem Bild

FAQ: Häufige Fragen zu Pflegesachleistungen

Was sind Pflegesachleistungen?

Man spricht also von Pflegesachleistungen, wenn eine pflegebedürftige Person im häuslichen Umfeld von den Mitarbeitern eines ambulanten Pflegedienstes gepflegt wird. Das können zum Beispiel folgende Hilfen sein:

  • Körperpflege im Bett (Teil- oder Ganzkörperwaschung)
  • Unterstützung beim Duschen oder Baden.
  • Hilfe beim Zähneputzen oder der Zahnzwischenraumreinigung.
  • Unterstützung beim Toilettengang.
  • Hilfe beim Ankleiden.
Welchen Unterschied gibt es zwischen Pflegesachleistung und Kombinationsleistungen?

Die Kombinationsleistung ist eine Kombination aus dem Bezug von Pflegesachleistung und anteiligem Pflegegeld. Ein Teil der Pflegeleistung wird somit über einen Pflege- oder Betreuungsdienst oder eine Sozialstation in Anspruch genommen, die Restleistung zahlt die Barmer Pflegekasse als anteiliges Pflegegeld aus. Wir empfehlen unseren Klienten die Kombinationsleistungen, denn hier ist eine flexiblere Gestaltung möglich.

Was ist der Unterschied zwischen Pflegegeld und Pflegesachleistungen?

Der wesentliche Unterschied zwischen dem Pflegegeld und den Pflegesachleistungen besteht darin, dass das Pflegegeld an die zu pflegende Person ausgezahlt wird, die zusammen mit einer Pflegeperson (Angehöriger) in Eigenregie die Pflege und Versorgung sicherstellen. Bei den Pflegesachleistungen rechnet der Leistungserbringer die Leistungen direkt mit der Pflegekasse ab.