Unterstützung für Menschen in jedem Lebensalter
Pflegesachleistungen nach §36 SGB XI sind eine wertvolle Unterstützung für Menschen jeden Alters, die wegen Krankheit, Behinderung oder altersbedingter Einschränkungen Hilfe im Alltag benötigen. Diese Leistungen sind ein zentraler Bestandteil der Pflegeversicherung und sollen die Lebensqualität jedes Einzelnen verbessern - unabhängig vom Lebensalter.
Als Ihr Pflegedienst können wir ganz individuell auf die Bedürfnisse Ihrer Angehörigen eingehen und im vertrauten eigenen Zuhause professionelle Pflege bieten.
Grundpflege: Individuelle Hilfe im Alltag
Im Mittelpunkt unserer Arbeit steht die individuelle Betreuung Ihres Angehörigen. Es ist uns wichtig, dass die Selbstständigkeit der von uns betreuten Person erhalten bleibt und sie sich wohl fühlt. Um dies zu gewährleisten, legen wir großen Wert auf eine enge Zusammenarbeit mit Ihnen und Ihrem Angehörigen. So können wir die Pflege professionell und zugleich einfühlsam gestalten und die persönliche Situation berücksichtigen.
Ein wesentlicher Bestandteil unserer Pflege ist die Grundpflege. Sie umfasst Bereiche wie Körperpflege, Ernährung und Mobilität, die maßgeblich dazu beitragen, den Alltag des Pflegebedürftigen angenehm und fürsorglich zu gestalten.
Wie können Sie Pflegegrad und Pflegesachleistungen beantragen:
Um Pflegeleistungen in Anspruch nehmen zu können, muss zunächst ein Pflegegrad für die pflegebedürftige Person durch die Pflegeversicherung festgestellt werden. Der Pflegegrad bestimmt den Umfang der Pflegebedürftigkeit und bildet die Grundlage für die Inanspruchnahme von Pflegesachleistungen, die direkt mit der Pflegekasse abgerechnet werden können.
Hier finden Sie einen Leitfaden, der Ihnen den Weg von der Beantragung eines Pflegegrades bis hin zur Inanspruchnahme von Pflegesachleistungen erklärt:
1. Kontaktieren Sie die Pflegekasse: Wenden Sie sich zunächst an die Pflegekasse des Pflegebedürftigen, in der Regel die Krankenkasse, bei der der Pflegebedürftige versichert ist. Wenn noch kein Pflegegrad festgestellt wurde, beantragen Sie hier zunächst die Feststellung eines Pflegegrades. Dieser Schritt ist wichtig, da der Pflegegrad die Grundlage für die Gewährung von Pflegesachleistungen ist. Nach Feststellung des Pflegegrades können Sie gezielt Pflegesachleistungen beantragen, die auf die Bedürfnisse des Pflegebedürftigen abgestimmt sind.
2. Terminvereinbarung für die Begutachtung: Die Begutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit und Einstufung in eine Pflegestufe erfolgt bei gesetzlich Versicherten in der Regel durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK). Für privat Versicherte übernimmt MEDICPROOF, der medizinische Dienst der privaten Pflegepflichtversicherung, diese Aufgabe. Diese Stellen haben die Aufgabe, den individuellen Pflegebedarf zu ermitteln und eine entsprechende Pflegestufe zu empfehlen, auf deren Grundlage die Pflegekasse über die Gewährung von Pflegeleistungen entscheidet. Ein dort benannter Gutachter wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen, um einen Termin für die Begutachtung in der Häuslichkeit des Pflegebedürftigen zu vereinbaren.
3. Durchführung der Begutachtung: Beim Hausbesuch beurteilt der Gutachter die Selbstständigkeit und die Fähigkeiten des Pflegebedürftigen in verschiedenen Bereichen des täglichen Lebens. Die Ergebnisse dieser Begutachtung sind entscheidend für die Einstufung in einen der fünf Pflegegrade.
4. Erstellung und Übermittlung des Gutachtens: Nach der Begutachtung erstellt der Gutachter ein Gutachten, das an die Pflegekasse weitergeleitet wird. Das Gutachten enthält eine Empfehlung für den Pflegegrad, der sich an dem festgestellten Hilfebedarf orientiert.
5. Entscheidung der Pflegekasse: Die Pflegekasse prüft das Gutachten und trifft auf dieser Grundlage eine Entscheidung über den Pflegegrad. Diese Entscheidung wird Ihnen schriftlich mitgeteilt. Sollte ein Pflegegrad festgestellt werden, erhalten Sie auch Informationen über die zustehenden Leistungen.
6. Möglichkeit des Widerspruchs: Wenn Sie mit der Entscheidung der Pflegekasse nicht einverstanden sind, haben Sie das Recht, innerhalb einer bestimmten Frist Widerspruch einzulegen. In diesem Fall wird der Fall erneut geprüft, und es kann eine erneute Begutachtung angeordnet werden.
7. Bewilligung der Leistungen: Auf der Grundlage des Gutachtens entscheidet die Pflegekasse über die Bewilligung der Pflegesachleistungen. Sie werden über den Umfang der bewilligten Leistungen und den zugeordneten Pflegegrad informiert.
8. Auswahl eines Pflegedienstes: Nach Bewilligung der Leistungen können Sie einen Pflegedienst auswählen, der die Pflegesachleistungen erbringt. Wählen Sie einen Pflegedienst, der den Bedürfnissen des Pflegebedürftigen entspricht und mit der Pflegekasse abrechnen kann. Unser Pflegedienst bietet individuelle und professionelle Pflegeleistungen an und arbeitet eng mit Ihrer Pflegekasse zusammen, um die bestmögliche Betreuung zu gewährleisten. Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.
Der Entlastungsbetrag als zusätzliche Unterstützung zu den Pflegesachleistungen
Neben den direkten Pflegekosten haben Sie die Möglichkeit, zusätzlich einen Entlastungsbeitrag zu erhalten. Dieser Beitrag, der nach §45 SGB XI bereitgestellt wird, bietet Ihnen finanzielle Unterstützung von 125 € pro Monat ab Pflegegrad 1. Mit diesem Entlastungsbetrag können Sie bestimmte Aufgaben des Alltags an eine professionelle Pflege übergeben und sich dadurch etwas Freiraum verschaffen.
Vielfältige Nutzungsmöglichkeiten des Entlastungsbetrags
Der Entlastungsbetrag bietet pflegenden Angehörigen und Pflegebedürftigen flexible Unterstützungsmöglichkeiten, um den Alltag zu erleichtern und die Pflege zu Hause zu optimieren. Mit 125 Euro monatlich können Sie eine Reihe von zusätzlichen Betreuungs- und Unterstützungsleistungen finanzieren, die speziell darauf ausgerichtet sind, die Pflegebedürftigen zu fördern und die Pflegenden zu entlasten. Hier sind einige Beispiele, in welchen Bereichen der Entlastungsbetrag sinnvoll eingesetzt werden kann:
Tages- und Nachtpflege: Diese Angebote bieten Pflegebedürftigen tagsüber oder nachts Betreuung und Aktivitäten in einer spezialisierten Einrichtung. Sie ermöglichen sozialen Austausch und fördern die geistige sowie körperliche Aktivität, während pflegende Angehörige Zeit für sich selbst finden.
Kurzzeitpflege: Als Überbrückung oder zur Entlastung in besonderen Situationen kann die Kurzzeitpflege genutzt werden. Sie bietet eine temporäre vollstationäre Betreuung, die es pflegenden Angehörigen erlaubt, sich eine Auszeit zu nehmen oder sich von eigenen Belastungen zu erholen.
Unterstützungsangebote im Alltag: Ein Teil der Leistungen ambulanter Pflegedienste, insbesondere im Bereich der Betreuung und Unterstützung im Alltag, kann über den Entlastungsbetrag finanziert werden. Dazu zählen beispielsweise Hilfe bei der Haushaltsführung oder die Begleitung zu Arztbesuchen. Mehr Informationen zu Haushaltshilfe
Voraussetzungen für den Entlastungsbetrag
Der Entlastungsbetrag bietet eine gezielte Unterstützung zur Verbesserung der häuslichen Pflegesituation. Voraussetzung für diese finanzielle Unterstützung ist, dass der Pflegebedürftige mindestens den Pflegegrad 1 hat und die Pflege zu Hause erfolgt. Damit Sie den Entlastungsbetrag optimal für sich und Ihren Angehörigen nutzen können, empfehlen wir Ihnen, sich frühzeitig mit Ihrer Pflegekasse in Verbindung zu setzen. Dort erhalten Sie alle notwendigen Informationen zu den Bedingungen und den vielfältigen Leistungen, die mit diesem Betrag finanziert werden können. Selbstverständlich unterstützen wir Sie gerne - sprechen Sie uns einfach direkt an.
Ihre Ansprechpartnerin ist Frau Reich reich@krankenpflege-schmiden.de
FAQ: Häufige Fragen zu Pflegesachleistungen
Man spricht also von Pflegesachleistungen, wenn eine pflegebedürftige Person im häuslichen Umfeld von den Mitarbeitern eines ambulanten Pflegedienstes gepflegt wird. Das können zum Beispiel folgende Hilfen sein:
- Körperpflege im Bett (Teil- oder Ganzkörperwaschung)
- Unterstützung beim Duschen oder Baden.
- Hilfe beim Zähneputzen oder der Zahnzwischenraumreinigung.
- Unterstützung beim Toilettengang.
- Hilfe beim Ankleiden.
Die Kombinationsleistung ist eine Kombination aus dem Bezug von Pflegesachleistung und anteiligem Pflegegeld. Ein Teil der Pflegeleistung wird somit über einen Pflege- oder Betreuungsdienst oder eine Sozialstation in Anspruch genommen, die Restleistung zahlt die Barmer Pflegekasse als anteiliges Pflegegeld aus. Wir empfehlen unseren Klienten die Kombinationsleistungen, denn hier ist eine flexiblere Gestaltung möglich.
Der wesentliche Unterschied zwischen dem Pflegegeld und den Pflegesachleistungen besteht darin, dass das Pflegegeld an die zu pflegende Person ausgezahlt wird, die zusammen mit einer Pflegeperson (Angehöriger) in Eigenregie die Pflege und Versorgung sicherstellen. Bei den Pflegesachleistungen rechnet der Leistungserbringer die Leistungen direkt mit der Pflegekasse ab.